Fischzucht Pottenbrunn

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Muster-AGB für den Verkauf lebender Besatzfische mit Abholung ab Hof: Bitte [Felder] befüllen und vor Verwendung rechtlich prüfen lassen – keine Rechtsberatung.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Bestellungen und Käufe bei Fischzucht Pottenbrunn, Schlossallee 13, 3140 Pottenbrunn (nachfolgend „Betrieb“). Der Betrieb verkauft ausschließlich lebende Fische zur Abholung ab Hof.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die auf der Website angezeigte Verfügbarkeitsliste ist unverbindlich; Arten, Mengen, Größen und Preise können sich laufend ändern (lebende Tiere, Naturprodukt). Der Vertrag kommt durch unsere Bestätigung der Vorbestellung (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) oder durch den Kauf vor Ort zustande.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, je nach Auszeichnung pro Kilogramm oder pro Stück. Maßgeblich ist die bei Übergabe festgestellte Menge (Verwiegung bzw. Zählung).

4. Abholung, Übergabe und Zahlung

Die Übergabe erfolgt lebend, ab Hof und nach Terminvereinbarung; bestellte Mengen werden zum vereinbarten Termin frisch abgefischt. Die Zahlung erfolgt bei Abholung [bar / mit Karte]. Wird eine Vorbestellung nicht innerhalb von [z. B. 24 Stunden] nach dem vereinbarten Termin abgeholt, kann der Betrieb vom Vertrag zurücktreten und die Tiere anderweitig abgeben. Mit der Übergabe gehen Gefahr und Verantwortung für die Tiere auf den Käufer über.

5. Transport und Einsetzen

Der Käufer sorgt für einen tierschutzgerechten Transport, insbesondere geeignete Behälter, ausreichend Frischwasser und bei längeren Strecken eine Sauerstoffversorgung; der Betrieb unterstützt beim Verladen und berät zur Transportausstattung. Beim Einsetzen ist die Wassertemperatur langsam anzugleichen. Für den Besatz von Gewässern erforderliche fischereirechtliche oder sonstige Bewilligungen liegen in der Verantwortung des Käufers.

6. Kein Rücktrittsrecht

Bei Fernabsatz-Bestellungen besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 FAGG kein Rücktrittsrecht, da lebende Fische schnell verderbliche Waren im Sinne dieser Bestimmung sind.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Tiere werden vital und augenscheinlich gesund übergeben; der Zustand ist bei Übergabe zu prüfen, offensichtliche Mängel sind im Interesse rascher Abhilfe möglichst sofort anzuzeigen. Für Verluste nach der Übergabe, die auf Transport, Wasserqualität oder Bedingungen des Zielgewässers zurückzuführen sind, übernimmt der Betrieb keine Haftung; gesetzliche Rechte der Verbraucher bleiben unberührt.

8. Haftung

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betrieb – außer bei Personenschäden – nicht.

9. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen; gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaats.